Warum brauchen wir für unsere Pfarrei ein institutionelles Schutzkonzept 

(iSK genannt)?

Um Wohlbefinden und Sicherheitsbedürfnis von Kindern, Jugendlichen und allen anderen Schutzbedürftigen im Rahmen von pfarreilichen Aktivitäten zu stärken.

Um eine „Kultur der Achtsamkeit“ zu fördern und damit das Risiko von sexualisierter Gewalt zu verringern.

Um klare Regeln im Umgang mit Kindern und Jugendlichen zu definieren und die Handlungssicherheit aller haupt- und ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen zu stärken.

Um Zugang zu qualifizierter Hilfe zu erleichtern, durch Benennung von Vertrauenspersonen und Präventionsbeauftragten. Alle sollen wissen, was zu tun ist und an wenn sie sich wenden können.

Die Erarbeitung des iSK verlief bisher in verschiedenen Phasen:

  • Besprechung im Pfarrgemeinderat
  • Teilnahme am Workshop iSK und Präventionsschulungen
  • Schriftliches Vorbereiten des Konzeptes mit sämtlichen Anlagen
  • Gespräche/Telefonate mit Frau Dr. Helmig als Präventionsbeauftrage des Bistums
  • Bekanntmachung hinsichtlich der Erstellung des iSK in der Pfarrei (Homepage, Pfarreienanzeiger)
  • Erstellung und Versendung der Fragebögen zur Risikoanalyse an kirchliche Gruppierungen der Pfarrei und anschließende Auswertung
  • mehrere Besprechungen/Treffen der Arbeitsgruppe zu den einzelnen Schritten
  • Schriftliche Ausarbeitung und Fertigstellung des Konzepts mit Anlagen (u.a. Verhaltenskodex, Beschwerde- und Qualitätsmanagement, diverse Formblätter und Anlagen)
  • Vorlage an das Bistum Regensburg, Stabsstelle Kinder- und Jugendschutz, zur Prüfung und Freigabe im August 2022
  • Inkrafttreten des iSK durch den Rechtsträger der Pfarrei am 25.10.2022
  • Bekanntmachung des fertiggestellten iSK in der Pfarrei (Homepage, Pfarreienanzeiger, Information der kirchlichen Gruppierungen, Aushängen, Auslegen in den Kirchen)

Übrigens:

Jede Pfarrei im Bistum Regensburg ist (nach PrävORgbg) verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln. Die Diözese hat hierzu im Herbst 2017 eine entsprechende Ordnung erlassen.

Missbrauchsfälle in kirchlichen und nichtkirchlichen Einrichtungen haben uns alle aufgerüttelt und erschüttert. Neben der Aufarbeitungsarbeit ist von zentraler Bedeutung, welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit Missbrauch erst gar nicht passiert.

Bewusst haben wir uns deshalb auch entschieden, in das Schutzkonzept unserer Pfarrei nicht nur sexualisierte Gewalt, sondern jede Art von psychischer und physischer Gewalt gegenüber allen Personen, insbesondere Kindern, Jugendlichen und Schutzbefohlenen aufzunehmen.

Unsere präventiven Standards:

  • Alle Haupt- und Ehrenamtlichen, die regelmäßig und längerfristig Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben, sind verpflichtet ein erweitertes Führungszeugnis und eine sogenannte Selbstauskunft vorzulegen; außerdem ist von diesen Personen die Verpflichtungserklärung zum Verhaltenskodex unterschriftlich anzuerkennen.
  • Präventionsschulungen sind obligatorisch für das Seelsorgeteam, die Mesner/-innen, die Gruppenleiter/-innen und Oberministranten/-innen
  • Zur Ausbildung eines/-r Gruppenleiters/-in gehört ein Gruppenleiterkurs

 

LINK zum vollständigen Schutzkonzept inklusive aller Anlagen

LINK zum Verhaltenskodex (Anlage 13)