Hilfe im Trauerfall
Im Todesfall – Christliches Sterben
Bei einem Trauerfall hilft ihnen unser Pfarrteam.
Ist jemand in gestorben, um den Sie trauern oder dessen Beerdigung Sie vorzubereiten haben, können Sie sich jederzeit an unser Pfarramt (Tel. 0871/97535-0) wenden. Unser Pfarrteam begleitet Sie gern in ihrer Trauer.
Abschied
Sterbegebet
Das Sterbegebet ist ein erstes Abschiednehmen von einem nahe stehenden Menschen. Nach dem Sterben eines Menschen können Sie in einer kurzen Andacht ihm im Gebet in Gottes Hand legen. Dies kann entweder unmittelbar nach Eintritt des Todes geschehen oder nach der Versorgung (Ärztliche Untersuchung, Waschen, Ankleiden…) des Toten, wenn Angehörige bei ihm zusammen gekommen sind. Sie können im Pfarramt anrufen, und ein Seelsorger / eine Seelsorgerin wird mit Ihnen das Sterbegebet beten.
Abschiednehmen vom Toten
Der/die Verstorbene darf bis zu 36 Stunden in der Wohnung oder im Abschiedsraum des Krankenhauses bleiben. Auch bei Unfällen oder plötzlichen Todesfällen im Krankenhaus sollte die Aufbahrung zu Hause bedacht werden. Die Familie hat damit Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Angehörige können immer wieder bei der/dem Verstorbenen verweilen oder mit ihr/ihm allein sein. Sie können noch sagen, was Ihnen auf dem Herzen liegt, den Tod „wahrnehmen“, begreifen, Gefühle im sicheren Raum zulassen, alleine oder gemeinsam bei ihr/ihm beten, Totenwache halten.
Dies ist eine sehr wertvolle und unwiederbringliche Zeit und für die Angehörigen eine wichtige Hilfe in ihrer Trauerarbeit.
Trauergespräch
Beim Trauergespräch wird mit dem Pfarrer die Gestaltung des kirchlichen Begräbnisses vorbereitet. Die Angehörigen können ihre Trauer und Not aussprechen. Sie erzählen von der letzten Lebenszeit des/der Toten, von seinem/ihrem Lebensweg, was ihn/sie geprägt hat und was ihm/ihr wichtig war. Dieses Lebensbild leitet die Auswahl der Schrifttexte und das Predigtthema für die kirchlichen Trauerfeierlichkeiten.
Weiter werden im Trauergespräch alle Termine für die kirchlichen Feiern und alle organisatorischen Dinge besprochen.
Machen Sie im Pfarramt einen Termin für das Trauergespräch aus.
Gottesdienstliche Feiern
- Aussegnung
Die Aussegnungsfeier im Leichenhaus ist eine weitere Station des Abschiednehmens. Bedacht werden kann auch, ob der Sarg noch einmal geöffnet werden soll. Der Friede, der von einem Toten ausgeht, kann tröstlich sein und den Verstorbenen noch einmal zu sehen, unterstützt das Realisieren dieses Todes. - Sterberosenkranz
Die Pfarrgemeinde begleitet in den Tagen zwischen Tod und Beerdigung den Verstorbenen und seine Angehörigen durch das Rosenkranzgebet und drückt dabei der Familie ihre Anteilnahme und Unterstützung aus. Die Osterkerze als Symbol des auferstandenen Jesu Christus steht dabei sichtbar vor uns. Sie ist Hinweis für unsere Auferstehung und unser Leben nach dem Tod. - Kirchliches Begräbnis
Das kirchliche Begräbnis teilt sich auf in verschiedene Stationen: Feier in der Kirche, in der Aussegnungshalle und am Grab. - Eucharistiefeier/Requiem oder feierlicher Wortgottesdienst?
Die Feier des Wortes Gottes und der Eucharistie sind die Mitte unseres Glaubens. Im Wortgottesdienst besinnen wir uns auf die biblischen Grundlagen des Glaubens. In der Eucharistie gedenken wir Jesu Christi Tod und Auferstehung, in die Ihr/r Verstorbene/r mit hinein genommen ist. Welche Gottesdienstform gewählt wird, ist im Trauergespräch im Pfarramt zu klären. - Beerdigung
Mit einem Gebet in der Aussegnungshalle geleiten wir als Christen unsere Verstorbenen auf ihrem letzten Weg:
Wir verabschieden den Verstorbenen vor der Überführung ins Krematorium, bzw. wir geleiten unsere Toten zum Grab und beerdigen sie. Der Sarg wird mit einem Schriftwort ins Grab gesenkt. Dieses In-die-Erde-Betten ist bedeutsam, um die Wirklichkeit dieses Abschiedes bewusst wahrzunehmen. Wir lassen den Sarg in die Erde, dies stellt den endgültigen Abschied vom Körper des Toten dar und ist ein wichtiges Element für die Trauerarbeit. Alle Trauergäste nehmen Abschied, indem sie den Sarg mit Weihwasser besprengen und den Angehörigen ihre Anteilnahme aussprechen. Dieses Abschiednehmen kann auch mit persönlichen Zeichen oder Symbolen ausgedrückt werden (Blumen, Kinderzeichnungen…).
Das Begräbnis einer Urne findet auf Wunsch der Angehörigen auch später im engsten Familienkreis statt. - Musikalische Gestaltung der gottesdienstlichen Feiern
Nach Wunsch und Absprache können Sie für die Gestaltung der Trauergottesdienstes die Mitgestaltung durch einen Organisten oder den Kirchenchor wünschen.
Trauerbegleitung
Wenn ein nahe stehender Mensch stirbt, stürzt uns dies in ein Chaos an Empfindungen. Trauer, Ohnmacht, Schock, Fassungslosigkeit, Auflehnung fließen ineinander. Die Zeit nach der Beerdigung ist eine schwierige Phase der Trauer. Wenn Sie in dieser Zeit Hilfe bzw. Begleitung wünschen, wenden Sie sich an die Seelsorger/innen der Pfarrei.
Trauerbesuch
Ein/e Seelsorger/in besucht die Angehörigen einige Zeit später; er/sie drückt somit nochmals die Anteilnahme am Tod Ihres/Ihrer Verstorbenen aus und gibt die Möglichkeit für ein Gespräch.
Schriftenstand / Pfarrbüro
Am Schriftenstand der Kirchen und im Pfarrbüro liegen verschiedene Schriften zum Thema: “Tod und Trauer” aus. Nützen Sie das Angebot.
Termine
Aussegnung in der Regel: 17:45 Uhr
Rosenkranz in der Regel: 18:00 Uhr
Trauergottesdienst und Beerdigung in der Regel um 14:30 Uhr / am Samstag um 10:00 Uhr
Gedenk- und Begräbnisstätte für zu früh verstorbene Kinder
Die Gedenk- und Begräbnisstätte ist für alle Glaubensrichtungen gedacht. Eine Entscheidung für eine Möglichkeit der Bestattung muss nicht im ersten Schmerz getroffen werden. Es wird bei der Bestattung zwischen klinischer, individueller und anonymer Bestattung unterschieden. Im Grabfeld der Gedenk- und Begräbnisstätte ist eine anonyme Bestattung möglich, es ist kein Kindergrab mit der Möglichkeit der Grabgestaltung.
Bei Fragen werden Ihnen die Klinikseelsorger, Hebamen gerne weiterhelfen. Ebenso können Sie sich an das katholische oder evangelische Pfarramt in Ergolding wenden.
Warum braucht es einen Gedächtnisort?
- Die Trauer um zu früh verstorbene Kinder hat in unserer Gesellschaft noch keinen angemessenen Platz.
- Je früher das Kind verstorben ist, umso weniger Menschen wissen überhaupt, dass ein Kind erwartet wurde. Es gibt also auch nur wenige Menschen, die mit den Eltern trauern können.
- An ein Kind, das mehr erahnt wurde als gespürt gibt es auch wenige Erinnerungen.
- Es fehlen in unserer Gesellschaft allgemein akzeptierte Beileidsworte und Trauerrituale. Die Elternwerden „getröstet“ mit dem fast nicht „Vorhandensein“ des Kindes.
- Auch ist die Beerdigung zu früh verstorbener Kinder nicht selbstverständlich, doch für die Trauerbewältigung von großer Bedeutung.
Bestattungen sind möglich:
Bei einer Fehlgeburt unter 500 g Gewicht ist ohne standesamtliche Registrierung eine klinische, individuelle oder anonyme Bestattung möglich.
Bei einer Fehlgeburt über 500 g Gewicht muss eine standesamtliche Registrierung erfolgen. Dies geschieht in der Klinik und wird an das Standesamt weitergeleitet. Hier ist eine individuelle oder eine anonyme Bestattung möglich.
Die Bestattung bei perinatalem Kindstod, d.h. nach der 28. Schwangerschaftswoche bis zum 7. Lebenstag, ist eine individuelle oder anonyme Bestattung möglich. Bei einer individuellen Bestattung können sie über den Friedhofsträger selbst die Grabstelle bestimmen und legen mit der Bezahlung der Gebühren die Dauer der Grablegung selbst fest.