Bitte ab sofort beachten:
FFP-2-Maske muss z. Zt. beim Betreten und Verlassen der Kirche getragen werden (richtet sich nach der Krankenhausampel im Landkreis). Am Platz kann die Maske abgenommen werden.
Mindestabend beträgt – bei der Mitfeier der Gottesdienste in unseren Kirchen – 1,5 m nach allen Richtungen (zwischen Personen eines gemeinsamen Haushalts ist kein Abstand erforderlich, d. h. sie können sich in einer Bank zusammensetzen).
Desinfektion der Hände am Eingangsbereich bleibt unerlässlich.
Volksgesang ist nur mit FFP-2-Maske erlaubt.
Handkommunion bleibt momentan die Regel (Mundkommunion kann im Gottesdienst nicht gereicht werden).