Hilfe im Trauerfall
Im Todesfall – Christliches Sterben
Ist jemand verstorben, um den Sie trauern oder dessen Beerdigung Sie vorzubereiten haben, können Sie sich jederzeit an unser Pfarramt wenden (Tel. 0871 / 975 35-0 oder per Mail ergolding@bistum-regensburg.de). Unser Pastoralteam begleitet Sie gerne in ihrer Trauer.
Abschiednehmen vom Toten
Dies ist eine sehr wertvolle und unwiederbringliche Zeit und für die Angehörigen eine wichtige Hilfe in ihrer Trauerarbeit. Der/die Verstorbene darf bis zu 36 Stunden in der Wohnung oder im Abschiedsraum des Krankenhauses bleiben.
Schaffen Sie eine ruhige und respektvolle Atmosphäre. Sorgen Sie für angenehmes und gedämpftes Licht, stellen Sie, falls vorhanden, ein Kreuz, eine Kerze, Familienfotos und Blumen auf den Nachtisch. Die Familie hat damit Zeit, sich in Ruhe zu verabschieden. Angehörige können immer wieder bei der/dem Verstorbenen verweilen oder mit ihr/ihm allein sein. Sie können noch sagen, was Ihnen auf dem Herzen liegt, den Tod „wahrnehmen“, begreifen, Gefühle im sicheren Raum zulassen, alleine oder gemeinsam bei ihr/ihm beten, Totenwache halten.
Sterbegebet
Das Sterbegebet ist ein erstes Abschiednehmen von einem nahestehenden Menschen. Nach dem Sterben eines Menschen können Sie ihn in einer kurzen Andacht in Gottes Hand legen. Gerne unterstützt Sie dabei ein Seelsorger / eine Seelsorgerin.
Trauergespräch
Nachdem Sie einen Bestatter mit den notwendigen Verrichtungen (Termine; Behördengänge, …) zur Beerdigung beauftragt haben, informiert dieser das Pfarramt über den Trauerfall (gerne können Sie das auch persönlich tun).
Der Geistliche (Pfarrer; Pfarrvikar; Diakone), der die Beerdigung hält, lädt Sie zu einem Gespräch (sog. Trauergespräch) ein, bei dem Sie über den/die Verstorbene/n und Ihre Trauer sprechen können. Sie erzählen von der letzten Lebenszeit des/der Toten, von seinem/ihrem Lebensweg, was ihn/sie geprägt hat und was ihm/ihr wichtig war. Dieses Lebensbild leitet die Auswahl der Schrifttexte und das Predigtthema für die kirchlichen Trauerfeierlichkeiten. Ebenso können Sie über die weitere Gestaltung des Trauergottesdienstes bzw. der Beerdigung sprechen und eigene Vorstellungen einbringen.
Gottesdienstliche Feiern
Aussegnung
Die Aussegnungsfeier (falls gewünscht) in der Wohnung oder im Leichenhaus ist eine weitere Station des Abschiednehmens. Bedacht werden kann auch, ob der Sarg noch einmal geöffnet werden soll. Der Friede, der von einem Toten ausgeht, kann tröstlich sein und den Verstorbenen noch einmal zu sehen, unterstützt das Realisieren dieses Todes. Sollte der/die Verstorbene zu Hause verstorben sein, kann die Aussegnung auch dort stattfinden.
Sterberosenkranz/Totenvesper
Die Pfarrgemeinde begleitet in den Tagen zwischen Tod und Beerdigung (falls gewünscht) den Verstorbenen und seine Angehörigen durch das Rosenkranzgebet oder alternativ durch eine sog. Totenvesper. Die Osterkerze als Symbol des auferstandenen Jesu Christus steht dabei sichtbar vor uns. Sie ist Hinweis für unsere Auferstehung und unser Leben nach dem Tod.
Kirchliches Begräbnis
Das kirchliche Begräbnis ist an verschiedenen Stationen möglich:
Drei Stationen: Gottesdienst in der St. Peterskirche oder der Pfarrkirche (Requiem oder feierlicher Wortgottesdienst), Verabschiedung in der Aussegnungshalle und die Riten und Gebete am Grab.
Wenn sich der Sarg oder die Urne während des Gottesdienstes in der Kirche befindet (was möglich ist), entfällt die Station an der Aussegnungshalle und es wird direkt zum Grab gegangen.
Zwei Stationen: Feierliches Begräbnis an der Aussegnungshalle (Wortgottesdienst) und am Grab.
Eine Station: Begräbnis nur am Grab.
Musikalische Gestaltung der gottesdienstlichen Feiern
Nach Wunsch und Absprache können Sie für die Gestaltung des Trauergottesdienstes die Mitgestaltung durch einen Organisten oder einen Chor wünschen. Hier hilft das Pfarrbüro weiter.
Trauerbegleitung
Die Zeit nach der Beerdigung ist eine schwierige Phase der Trauer. Wenn Sie in dieser Zeit Hilfe bzw. Begleitung wünschen, wenden Sie sich an die Seelsorger/in der Pfarrei. Ein/e Seelsorger/in besucht die Angehörigen einige Zeit später; er/sie drückt somit nochmals die Anteilnahme am Tod Ihres/Ihrer Verstorbenen aus und gibt die Möglichkeit für ein Gespräch.
Bestattungen von zu früh verstorbenen Kindern:
Seit der Änderung des Bestattungsgesetzes im Januar 2006 gibt es nun auch für Tot- und Fehlgeburten sowie für Leibesfrüchte aus Schwangerschaftsabbrüchen ein Bestattungsrecht, wenn die Eltern dies wünschen. Sollte ein solcher Wunsch nicht bestehen, sind die Träger der Einrichtung (i.d.R. Krankenhaus) verpflichtet, die sterblichen Überreste auf einem Friedhof „Zur Ruhe zu betten“ Diese Zur-Ruhe-Bettung kann auch als Sammelbeisetzung und/oder -Einäscherung erfolgen. Es wird bei der Bestattung zwischen klinischer, individueller und anonymer Bestattung unterschieden. Grundsätzlich besteht in Deutschland immer Friedhofszwang.
Bei einer Fehlgeburt unter 500 g Gewicht und unter SSW 24 besteht kein Bestattungszwang (juristisch). Es ist ohne standesamtliche Registrierung eine klinische, individuelle oder anonyme „Zur Ruhe-Bettung“ möglich. Gleiches gilt für Feten und Embryonen aus Schwangerschafts-abbrüchen.
Bei einer Fehlgeburt über 500 g Gewicht oder Erreichen der 24. SSW muss eine standesamtliche Registrierung erfolgen, bzw. besteht Bestattungszwang.
Gedenk- und Begräbnisstätte für zu früh verstorbene Kinder
Die Gedenk- und Begräbnisstätte am Ergoldinger Friedhof ist für alle Glaubensrichtungen gedacht. Im Grabfeld der Gedenk- und Begräbnisstätte ist sowohl eine individuelle als auch anonyme Bestattung möglich, es ist eine Gemeinschaftsgrabstätte ohne Möglichkeit einer Grabgestaltung. Bei Fragen werden Ihnen die Klinikseelsorger, Hebammen oder auch Friedhofsverwaltung gerne weiterhelfen. Ebenso können Sie sich an das katholische oder evangelische Pfarramt in Ergolding wenden.
Warum braucht es einen Gedächtnisort für zu früh verstorbene Kinder?
- Die Trauer um zu früh verstorbene Kinder hat in unserer Gesellschaft noch keinen angemessenen Platz.
- Je früher das Kind verstorben ist, umso weniger Menschen wissen überhaupt, dass ein Kind erwartet wurde. Es gibt also auch nur wenige Menschen, die mit den Eltern trauern können.
- An ein Kind, das mehr erahnt wurde als gespürt gibt es auch wenige Erinnerungen.
- Es fehlen in unserer Gesellschaft allgemein akzeptierte Beileidsworte und Trauerrituale. Die Eltern werden „getröstet“ mit dem fast nicht „Vorhandensein“ des Kindes.
- Auch ist die Beerdigung zu früh verstorbener Kinder nicht selbstverständlich, doch für die Trauerbewältigung von großer Bedeutung.
Weitere Informationen erhalten sie über das Video